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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Agentur für bundesweite Werbemittlung

1. Jeder Auftrag gilt nur für die bestellte(n) Ausgabe(n) und ist rechtsverbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
Die Auftragserteilung seitens der Agentur an den jeweiligen Verlag erfolgt auf der Grundlage dessen allgemeiner Geschäftsbedingungen und Ausführungsbestimmungen für das jeweilige Branchentelefonbuch, die für die Auftragsdurchführung durch den Verlag maßgebend sind und die auf schriftliche Anforderung dem Auftraggeber zur Einsichtnahme übermittelt werden können. Sowohl der Agentur als auch dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, wenn und soweit der Verlag in Hinblick auf seine Geschäftsbedingungen eine bestellte Eintragung ganz oder teilweise nicht mit dem bestellten Inhalt, in der gewünschten Form usw. veröffentlichen kann. Der Auftrag wird ohne Kündigung durch eine der beiden Seiten gegenstandslos (bei mehreren Einträgen nur hinsichtlich der betroffenen Eintragung), wenn der Verlag die Annahme des Auftrages ablehnt; die Agentur verständigt in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich; Ansprüche gegen die Agentur auf Erfüllung oder Schadenersatz oder aus sonstigem Rechtsgrund bestehen in diesem Fall nicht.
Die Auftragserteilung durch die Agentur erfolgt im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ein Rechtsverhältnis besteht nur zwischen dem Auftraggeber und der Agentur einerseits und der Agentur und dem jeweiligen Verlag andererseits; ein Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Verlag besteht nicht, insbesondere sind eigene Ansprüche des Auftraggebers gegen den jeweiligen Verlag ausgeschlossen.

2. Erteilen andere Werbungsmittler Aufträge an die Agentur, so sind diese verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Originalpreise des jeweiligen Verlages zu halten. Die von der Agentur gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber der Werbungsmittler weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbungsmittler erhalten nur dann eine Mittlervergütung, wenn sie den Auftrag direkt erteilen, die Bezahlung übernehmen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt liefern.

3. Die Agentur haftet nicht für die Einhaltung des von den Verlagen für das jeweilige Branchentelefonbuch festgelegten Erscheinungszeitpunktes. Eine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit der Branchentelefonbücher (in der Regel ein Jahr) kann nicht übernommen werden.

4. Die Agentur ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftraggeber an den Auftrag - bei mehreren bestellten Eintragungen hinsichtlich der getroffenen Eintragung - nicht gebunden, wenn das Branchentelefonbuch aus welchen Gründen auch immer nicht erscheint. Im Fall höherer Gewalt, auch bei den mit der Herstellung der Branchentelefonbücher eingeschalteten Unternehmen, erlöschen jegliche Verpflichtungen von Agentur und Verlag auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz; in gleicher Weise erlischt der Anspruch der Agentur auf Vergütung.

5. Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Buches kann nur verbindlich vereinbart werden, wenn der jeweilige Verlag das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsieht, und die Agentur oder der Verlag die Platzierungszusage schriftlich erteilt hat. Eine bestimmte Platzierung in der Vorauflage gibt keinen Anspruch auf gleiche Platzierung der bestellten Eintragung in der nächsten Ausgabe; insbesondere behalten sich die jeweiligen Verlage Änderungen der bisherigen Platzierung aus umbruchtechnischen Gründen vor; die Gültigkeit des Auftrages wird hiervon nicht berührt. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.

6. Für die Richtigkeit der Eintragungstexte/Inhalte seiner Werbeanzeigen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der bestellten Veröffentlichungen und für alle gemachten Angaben allein verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Weder die Agentur noch der Verlag übernehmen die Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der jeweils bestellten Werbeanzeigen. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag oder die Agentur geltend machen, haftet allein der Auftraggeber, der die Agentur und den Verlag von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

7. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung, so sind die Agentur und der Verlag berechtigt, den Wortlaut der Eintragung nach eigenem Ermessen zusammenzustellen. Die Zahlungspflicht des Auftragsgebers bleibt bestehen.

8. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben gegenüber der Agentur. Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich der Agentur mitzuteilen.

9. Die Kosten für bestellte Reinzeichnungen, Mehrfarbdruck und sonstige Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

10. Korrekturabzüge können nur bei besonderer Vereinbarung und auch dann nur geliefert werden, wenn und soweit es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausführenden Verlage vorgesehen ist. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck und zur Veröffentlichung im Internet als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturabzuges hingewiesen wird.

11. Ist eine der in Auftrag gegebenen Eintragungen durch Versehen der Agentur oder des Verlages ganz oder teilweise nicht erschienen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für die entsprechende Eintragung. Weitergehende Ansprüche, z.B. auf Neudruck oder Zurückhaltung des entsprechenden Branchentelefonbuches, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind ausgeschlossen; dies gilt auch für Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Nacherfüllung ist ausgeschlossen.

12. Die Agentur haftet nicht für ein Verschulden des Verlages, es sei denn, dass diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung der Agentur für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ist ein Mangel oder das gänzliche Fehlen einer Anzeige auf ein Verschulden des Verlages zurückzuführen, so ist die Haftung der Agentur insoweit ausgeschlossen, als der Verlag seine Haftung ihr gegenüber in rechtlich zulässiger Weise beschränkt hat.

13. Offensichtliche Mängel müssen gegenüber der Agentur bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen des Buches bzw. Erhalt der Belegseiten schriftlich gerügt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Unerhebliche Mängel in der Ausführung eines Auftrages berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.

14. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

15. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer bestimmten Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bezahlung einer anderen kostenpflichtigen Eintragung zu verweigern.

16. Der Auftraggeber kann mit einer Gegenforderung nur dann aufrechnen, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist.

17. Der Rechnungsbetrag wird jeweils mit Erscheinen des entsprechenden Buches fällig (Erscheinungsdatum = Rechtungsdatum), bei Kombination mehrerer Bücher nach Erscheinen des ersten Buches. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Vorauszahlung der gesamten vereinbarten Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsannahme werden 3 % Skonto gewährt. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der bei Herausgabe des jeweiligen Buches im Erscheinungsmonat (Rechnungsmonat) gültig ist.

18. Eine Vorauszahlung kann insbesondere dann verlangen, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen sich bei der Bezahlung anderer Aufträge im Verzug, im Vermögensverfall befindet oder illiquide ist. Falls eine verlangte Vorauszahlung unterbleibt und aus diesem Grund eine Eintragung nicht veröffentlicht wird, ist jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die Agentur oder den Verlag ausgeschlossen.

19. Name und Anschrift des Bestellers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte(n) Eintragung(en) eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann/können.

20. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellte(n) Eintragung(en) bzw. der Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem(n) Verlag(en) und/oder DeTeMedien veröffentlicht wird/werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).

21. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann.

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Hannover wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

23. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die vorstehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und erkennt diese durch seine umseitige Unterschrift an.



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Aktualisiert am 05.10.2009
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