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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Das Örtliche 2010

1. Änderungswünsche bezüglich der Standardeinträge sind an den jeweils zuständigen Redaktionsdienst der Deutschen Telekom AG bzw. des zuständigen Carriers zu richten.

2. Es ist dem Telefonteilnehmer freigestellt, die von der Deutschen Telekom AG vorgenommene Eintragung in der für ihn zweckmäßigsten Art und Weise in werbende bzw. hervorgehobene Einträge zu erweitern und zu vergrößern. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. Um die Übersichtlichkeit von
Das Örtliche nicht zu beeinträchtigen, ist nur eine einheitliche Darstellung der Zeileneinträge möglich. Negativdruck ist nur bis 60 % Tonwert zulässig. Volltonnegativ ist nicht zulässig.

3. Falls erforderliche Druckunterlagen weder termingemäß noch innerhalb einer dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingesandt werden, kann die Mediengesellschaft Magdeburg mbH, nachfolgend als Verlag bezeichnet, den Eintragungstext nach den Unterlagen der Deutschen Telekom AG bzw. des zuständigen Carriers selbst festlegen. Ein Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung kann nicht erhoben werden, die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

4. So genannte Sammelwerbung bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung durch den Verlag.

5. Mehrspaltige Anzeigen werden als 1/6 oder 1/3 Seitenteile oder als 1/1 Seiten veröffentlicht. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach entweder auf der rechten oder der linken Buchseite platziert. Aus umbruchtechnischen Gründen behält sich der Verlag eine andere Platzierung vor. Damit die Vollständigkeit der alphabetischen Reihenfolge erhalten bleibt, wird in den fortlaufenden Text ein Hinweis eingefügt.

6. Es kann weder die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Buches noch ein Konkurrenzausschluss verbindlich für den Verlag vereinbart werden.

7. Korrekturabzüge können nur bei Neusatz von mehrspaltigen Anzeigen oder Seitenteilen und nur auf Bestellung geliefert werden. Einmalige Textkorrekturen sind kostenfrei, vollständige Satzänderungen werden berechnet. Der übersandte Korrekturabzug gilt zwei Tage nach Absendung als dem Auftraggeber zugegangen. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck und zur Veröffentlichung im Internet als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturabzuges hingewiesen wird.

8. Die Full-Service-Werbeagenturen und Werbungsmittler sind zahlungspflichtige Auftraggeber, sofern sie die Agenturprovisionen in Anspruch nehmen. Sie sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Agenturkunden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Agenturprovision darf an die Agenturkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

9. Für die Richtigkeit des Eintragungstextes/Inhaltes seiner Werbeanzeige ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine sinngemäße Änderung kann der Verlag vornehmen, wenn von der Deutschen Telekom AG Rufnummern- bzw. Anschriftenänderungen gemeldet werden, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Verlag kann darüber hinaus die Änderungen von Eintragungstexten aus wichtigem Grund verlangen (z.B. unlauterer Wettbewerb). Der Auftraggeber ist für den Inhalt der bestellten Veröffentlichung und für alle gemachten Angaben allein verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der bestellten Werbung. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag geltend machen, haftet allein der Auftraggeber, der den Verlag von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

10. Ein Auftrag ist rechtskräftig erteilt und kann weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Für den Verlag ist der Auftrag wirksam, wenn er ihn nach festgelegten, für alle Kunden einheitlichen Grundsätzen nicht binnen 28 Werktagen zurückweist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung des Verlages, so gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen.

11. Der Verlag behält sich bis zur Veröffentlichung ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen seiner Herkunft, seines Inhalts oder seiner Form gegen maßgebliche Grundsätze verstößt, so u. a. durch marktschreierische Aufmachung und sittenwidrigen Inhalt oder Verstoß gegen die religiöse oder politische Neutralität. Ferner hat der Verlag ein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen aus vorhergehenden Aufträgen in Zahlungsverzug ist. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Verlag auch in Fällen nachträglicher Kenntnis vom Vermögensverfall oder der Illiquidität des Auftraggebers oder eines mit ihm im Konzernverbund stehenden Unternehmens.

12. Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Wird der Vertrag auf Wunsch des Bestellers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages aufgehoben, werden dem Auftraggeber 40 % des Insertionsnettopreises berechnet. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass dem Verlag ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

13. Das Örtliche wird im Offset-Verfahren, vierfarbig (Euroskala), 54er AM-Raster bzw. FM-Raster gedruckt. Bei Sonderfarben erfolgt eine Umsetzung in Euroskala.

14.1 Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhaltung von Das Örtliche oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungseinträgen können von dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Die Nacherfüllung für Print-Ausgaben ist ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Online-Produkte wird eine Nacherfüllung binnen einer angemessenen Frist vorgenommen.

14.2 Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Nicht zu vertreten hat der Verlag, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Anzeigenaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).

14.3 Änderungsmitteilungen hinsichtlich der zu veröffentlichenden Daten müssen schriftlich erfolgen. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung.

14.4 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

14.5 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.

15. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Telefonbuches (Erscheinungsdatum = Rechnungsdatum) schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

16. Rechte des Auftragsgebers bei Mängeln verjähren jeweils 1 Jahr nach Erscheinungsdatum (=Rechnungsdatum). Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen.

17. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen Bestellung zu verweigern.

18. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

19. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregelungen betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

20. Ein bestimmter Erscheinungstermin für Das Örtliche kann nicht vereinbart werden. Die Herausgabe des Buches richtet sich nach der entsprechenden Disposition der Deutschen Telekom Medien GmbH. Die Geltungsdauer beträgt im Allgemeinen 12 Monate; eine bis zu sechsmonatige Verlängerung oder Verkürzung der Geltungsdauer durch die Deutsche Telekom Medien GmbH wird von beiden Vertragspartnern folgenlos hingenommen. Bei Aufträgen für Online-Produkte entspricht die Geltungsdauer der des Buches.

21. Der Rechnungsbetrag wird mit Erscheinen des Buches fällig (Erscheinungsdatum = Rechnungsdatum), bei Kombination mehrerer Bücher nach Erscheinen des ersten Buches des jeweiligen Jahrganges. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für Vorauszahlung des gesamten Entgelts innerhalb 14 Tagen nach Auftragserteilung werden 3 % Skonto gewährt. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der bei Herausgabe des belegten Buches im Erscheinungsmonat (Rechnungsmonat) gültig ist.

22. Der Verlag kann Vorauszahlung insbesondere dann verlangen, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen sich bei der Bezahlung anderer Aufträge im Verzug, im Vermögensverfall befindet oder illiquide ist.

23. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte(n) Eintragung(en) eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann/können.

24. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellte(n) Eintragung(en) bzw. der Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem(n) Verlag(en) und/oder DeTeMedien veröffentlicht wird/werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).

25. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann.

26. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Magdeburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.

27. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten durchführbar erreicht werden kann.

(Stand: September 2009)



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Aktualisiert am 20.01.2010
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